Stillschweigen unserseits gegenüber
den Bedingungen des Bestellers gilt in keinem Fall als Anerkennung oder
Zustimmung.
2. Die nachstehenden Bedingungen gelten
für alle von uns abgegebenen Angebote und für alle mit uns abgeschlossenen
Kauf- und Lieferungsverträgen. Abweichende Bestimmungen werden nur
dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
ist.
3. Erfüllungsort für beide Vertragspartner
und für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung ist Homburg/Saar.
4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist Homburg/Saar. Dasselbe
gilt, wenn der Besteller unbekannten Aufenthalts ist, oder seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat. Für die
Auslegung des Vertrages und in Ergänzung dieses Vertrages gilt ausschließlich
deutsches Recht.
5. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Käufers unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Besitzer über, wenn er die gesamten Verbindlichkeiten aus allen Lieferungen der bestehenden Geschäftsverbindungen getilgt hat (Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung).
Veräußert der Käufer die Ware, ehe er den Kaufpreis beglichen hat, so tritt er hiermit im voraus seine ihm aus der Weiterveräußerung erwachsenen Ansprüche in Höhe der jeweils offenstehenden Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab.
Wird die Ware durch den Käufer verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, der damit als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gilt und das Eigentum an dem Zwischen- oder Enderzeugnis erwirbt. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Ware zum Wert der fremden Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung.
Solange Eigentumsvorbehalt besteht, ist
uns Zugriff Dritter unverzüglich mitzuteilen.
6. Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung
und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über,
sobald die Ware die Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers
verlässt.
Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.
Verzögert sich die Absendung der Ware
aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht
die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer
über.
7. Soweit nichts anderes ausdrücklich
vereinbart ist, sind die Zahlungen bar bei Lieferung ohne jeglichen Abzug
zu leisten.
8. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer dem Verkäufer in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch bankübliche Verzugszinsen zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung
eines Antrages auf Eröffnung des Konkurses oder Vergleichsverfahren
durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
9. Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel der Ware bestehen nur, wenn der Käufer diese Mängel spätestens innerhalb 2 Tagen (bei versteckten Mängeln 6 Wochen) nach Empfang der Ware, in jedem Falle aber vor deren Verarbeitung oder Einbau, dem Verkäufer schriftlich anzeigt.
Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers
beschränken sich bei begründeten und rechtzeitig gerügten
Beanstandungen ausschließlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware
durch fehlerfreie, so das dem Käufer das Recht der Wandlung, Minderung
oder Schadensersatzansprüche gleich welcher Art aus- geschlossen sind.
10. Gewährleistung übernehmen
wir innerhalb folgender Fristen.
Flachkollektoren
10 Jahre
Vakuumkollektoren und Speicher
5 Jahre
Steuerung und Fühler Solar
1 Jahr
Regenwassertanks
15 Jahre
Alle übrigen Erzeugnisse
6 Monate
Die Gewährleistungsfrist beginnt
mit dem Einbau der Teile, jedoch spätestens 3 Monate nach Auslieferung
der Ware.
11. Von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Abmachungen auf den Vertragsbogen der Besteller sind für
uns nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und in schriftlicher
Form bestätigt worden sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch
nicht berührt.
12. Mündliche Nebenabreden bedürfen
der schriftlichen Form.