1. Für alle Lieferungen sind ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen maßgebend, auch wenn der Besteller ausdrücklich etwas anderes vorschreibt. Durch Entgegennahme der gelieferten Waren erklärt sich der Besteller hiermit einverstanden.

Stillschweigen unserseits gegenüber den Bedingungen des Bestellers gilt in keinem Fall als Anerkennung oder Zustimmung.
 

2. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle von uns abgegebenen Angebote und für alle mit uns abgeschlossenen Kauf- und Lieferungsverträgen. Abweichende Bestimmungen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
 

3. Erfüllungsort für beide Vertragspartner und für sämtliche gegenwärtige und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Homburg/Saar.
 

4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist Homburg/Saar. Dasselbe gilt, wenn der Besteller unbekannten Aufenthalts ist, oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat. Für die Auslegung des Vertrages und in Ergänzung dieses Vertrages gilt ausschließlich deutsches Recht.
 

5. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen des Käufers unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Besitzer über, wenn er die gesamten Verbindlichkeiten aus allen Lieferungen der bestehenden Geschäftsverbindungen getilgt hat (Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung).

Veräußert der Käufer die Ware, ehe er den Kaufpreis beglichen hat, so tritt er hiermit im voraus seine ihm aus der Weiterveräußerung erwachsenen Ansprüche in Höhe der jeweils offenstehenden Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab.

Wird die Ware durch den Käufer verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, der damit als Hersteller im Sinne des § 950 BGB gilt und das Eigentum an dem Zwischen- oder Enderzeugnis erwirbt. Bei der Verarbeitung mit anderen, nicht dem Käufer gehörenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Ware zum Wert der fremden Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung.

Solange Eigentumsvorbehalt besteht, ist uns Zugriff Dritter unverzüglich mitzuteilen.
6. Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald die Ware die Geschäfts- oder Lagerräume des Verkäufers verlässt.

Dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.

Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
 

7. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, sind die Zahlungen bar bei Lieferung ohne jeglichen Abzug zu leisten.
 

8. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer dem Verkäufer in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch bankübliche Verzugszinsen zu bezahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Konkurses oder Vergleichsverfahren durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
 

9. Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel der Ware bestehen nur, wenn der Käufer diese Mängel spätestens innerhalb 2 Tagen (bei versteckten Mängeln 6 Wochen) nach Empfang der Ware, in jedem Falle aber vor deren Verarbeitung oder Einbau, dem Verkäufer schriftlich anzeigt.

Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers beschränken sich bei begründeten und rechtzeitig gerügten Beanstandungen ausschließlich auf den Ersatz der mangelhaften Ware durch fehlerfreie, so das dem Käufer das Recht der Wandlung, Minderung oder Schadensersatzansprüche gleich welcher Art aus- geschlossen sind.
 

10. Gewährleistung übernehmen wir innerhalb folgender Fristen.
Flachkollektoren                                  10 Jahre
Vakuumkollektoren und Speicher      5 Jahre
Steuerung und Fühler Solar               1 Jahr
Regenwassertanks                             15 Jahre
Alle übrigen Erzeugnisse                   6 Monate
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Einbau der Teile, jedoch spätestens 3 Monate nach Auslieferung der Ware.
 

11. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Abmachungen auf den Vertragsbogen der Besteller sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und in schriftlicher Form bestätigt worden sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
 

12. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.